Die über den Landesverband der Gartenfreunde Hannover e.V. angebotene Lauben-Inventar-Versicherung (FED) ist eine Neuwertversicherung. Der Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen, wobei der niedrigere Betrag maßgebend ist. Bei einem Brandschaden, dem das gesamte Inventar zum Opfer fällt, umfasst die Ersatzleistung des Versicherers die Kosten für die Neuanschaffung des zerstörten Inventars gleicher Art und Güte. Vor diesem Hintergrund müssen diese Anschaffungskosten für neue Gegenstände bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Beispiel: Neuwert der gesamten Inhaltsgegenstände: 5.000 €. In diesem Fall muss die Versicherungssumme auch in Höhe von 5.000 € gewählt werden. Insoweit muss eine entsprechende Höherversicherung abgeschlossen werden.
Sofern die Versicherungssumme niedriger gewählt wurde, besteht eine Unterversicherung. Diese wird bei der Schadenregulierung in voller Höhe in Abzug gebracht.
Beispiel: Inventarschaden: Neuwert des gesamten Inventars 5.000 €; Versicherungssumme 2.500 €; Schadenhöhe 1.500 €. Aufgrund der vorliegenden Unterversicherung würde die Entschädigung der Versicherung 600 € betragen. Dies entspricht dem Verhältnis zwischen der abgeschlossenen Versicherungssumme und dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Inventars.
Bsp.:
Schadensumme x Versicherungssumme = 1.500 € mal 2.500 € geteilt durch den Versicherungswert 5.000 € = Entschädigungsleistung 750 €.
Setzt man die ersparten Versicherungsbeiträge für die an sich notwendige Höherversicherung ins Verhältnis zu der Differenz bei der Schadenregulierung, wird man feststellen, dass der Abschluss einer Höherversicherung ratsam ist. In dem von uns vorstehend gewählten Beispiel würde die "Ersparnis" beim Versicherungsbeitrag pro Jahr einen Betrag in Höhe von 20,00 € betragen. Die Differenz zwischen der tatsächlichen Schadenhöhe und der Ersatzleistung des Versicherers beträgt demgegenüber 750,00 €. Diese Differenz entspricht somit dem Beitrag
für die Höherversicherung der nächsten 37,5 Jahre, vorausgesetzt, es tritt kein neuer Schaden ein.
Für den Fall eines Totalschadens (letzte Wertermittlung, Baubeschreibung, Fotos der Laube) beträgt die Differenz zwischen der tatsächlichen
Schadenhöhe (5.000 €) und der Entschädigung der Versicherung (2.500 €) sogar 2.500 €, da der Versicherte nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme ersetzt bekommt. Hier spart der Versicherte - wie im Beispiel zuvor - ebenfalls
20,00 € Höherversicherungsbeitrag, hat aber eine ungleich höhere Differenz zwischen dem tatsächlich eingetretenen Schaden und der Ersatzleistung selbst zu tragen.
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